Kaiser Ludwig der Bayer verpfändet die Augsburger Landvogtei an Bischof Ulrich II. von Augsburg

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Ursprünglich waren Vögte meist als Stellvertreter von Geistlichen in weltlichen Angelegenheiten tätig. Mit der Eingliederung in eine Reichlandvogtei unter König Rudolf I. (geb. 1218, reg. 1273-1291) gingen dem Hochstift Augsburg viele Vogteirechte verloren. Der Besitz einer Vogtei war aufgrund der damit verbundenen hohen Abgaben durchaus attraktiv. Besonders die Augsburger Bischöfe, welche ohnehin immer mehr Rechte an das Augsburger Stadtbürgertum verloren, hatten wohl Interesse, Zugriff auf die Vogtei zu erhalten. Bischof Ulrich II. (reg. 1331-1337) gelang dies. Er konnte sich mithilfe Ludwigs IV. (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) als Bischof von Augsburg durchsetzen und war ein eifriger Unterstützer des Kaisers, als dessen Kanzler er seit Februar 1336 auftrat. Ebenso unterstützte er den Kriegszug gegen Niederbayern und Böhmen. In diesem Kontext bestätigte Ludwig nun, Ulrich 2.000 Pfund Haller schuldig zu sein und verpfändete ihm dafür die Landvogtei genannten Vogteirechte über Land und Leute mehrerer Dörfer in der Umgebung Augsburgs. Diese wurden nie wieder vom Reich eingelöst, wodurch das Hochstift einen großen Teil seiner ehemaligen Kirchenvogtei zurückgewinnen konnte. Bischof Ulrich II. erfreute sich allerdings nicht lange an diesem Erfolg. Er verstarb bereits am 25. Juli 1337.

Autor

Anton Serafin Baur

Rechtehinweis Beschreibung

CC BY 4.0