Vogtei

Als geistliche Institution, der nach mittelalterlichem Rechtsverständnis Gewaltausübung untersagt war, setzte das Stift Aschaffenburg zum Zwecke der bewaffneten Verteidigung sowie der Blutgerichtsbarkeit (Leib- und Todesstrafen) Vögte ein.

Spätestens seit 1187 befanden sich die Grafen von Rieneck, die in dieser Zeit zugleich auch Vögte des Erzstifts Mainz und Mainzer Burggrafen waren (bis 1221), im Besitz der Aschaffenburger Vogtei. Der Nachweis findet sich in einer Urkunde, in welcher Gerhard II. Graf von Rieneck als Burggraf von Mainz (Moguntie civitatis prefectus) und Vogt des Stifts Aschaffenburg (Aschaffenburgensis ecclesie advocatus) auftritt.

Urkunde, 1187 April 1

1187 April 1
  • Aschaffenburg

Seit Ende des 12. Jahrhunderts finden sich in der stiftischen Überlieferung zahlreiche Nachweise für die Einsetzung von Untervögten. So werden in einer Urkunde von 1233 ein Ekehardus und ein Drutwinus als Rienecker Untervögte genannt. Der damit einhergehenden Zersplitterung der Vogtei in Untervogteien bemühte sich das Stift, entgegenzuwirken.

Häufiger Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen dem Stift und seinen Vögten war darüber hinaus der Anteil der von den Vogteigütern anfallenden Abgaben, der allein dem Vogt zustand. Ein Beispiel hierfür wird in einer Urkunde von 1225 überliefert. Demnach hatte der Ritter Konrad, der über das Vogteirecht einiger Güter zu (Unter-)Pleichfeld und Eßleben verfügte, widerrechtlich Abgaben von weiteren dortigen Gütern eingefordert und sich zudem eine im Besitz des Stifts befindliche Hube zu Pleichfeld angeeignet.

Um derartige Übergriffe zu verhindern, wurden die Kompetenzen der Vögte im Bereich der Gerichtsbarkeit immer weiter eingeschränkt. Darüber hinaus begann das Stift im 13. Jahrhundert damit, Vogteien zurückzukaufen. Das früheste Beispiel hierfür findet sich in einer Urkunde von 1279, wonach der Kellerer Richwin im Namen des Propstes und des Kapitels vom Kloster Kürnach die Vogtei über zwei Huben für 6 Pfund Heller erwarb.

Im Laufe des Mittelalters gelang es dem Stift, sich schrittweise den Grafen von Rieneck als seinen Vögten zu entziehen. Ende des 14. Jahrhunderts verfügten diese nur noch über ein Drittel der Aschaffenburger Vogtei.