Urkunde, 1390 Februar 7

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Konrad von Lich (Lieche) hat durch einen Tausch mit Heinrich von Sulzbach (Solczpach) die Vikarie im St. Andreas Chor des Stifts Aschaffenburg erhalten und wurde als Vikar in das Stift aufgenommen. Er gelobt daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten wegen der Übernahme dieser Vikarie zu vertreten. Außerdem verspricht er, alle dem Stift oder seinen Angehörigen durch solche Streitigkeiten entstehenden Unkosten und Schäden zu ersetzen. Sollte er diese Versprechungen nicht erfüllen, hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Kaplan zu Hanau (Hanauwe) Wilhelm, den Pfarrer in Altenhaslau (Hasela) Berthold, den Pfarrer in Obernburg (Obirburg) Siegfried, den Altaristen in Hanau Eberhard von Buchen (Buchin), den Vizepleban in Somborn (Soneborn) Friedrich Groß (Grosze) und den Notar der Herren von Hanau Peter von Kronberg (Cronenberg) als Bürgen. Sollte Konrad von Lich die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen und die für diesen Fall festgelegte Strafe nicht bezahlen, dann sollen die Bürgen sich nach Aufforderung durch das Stift innerhalb von acht Tagen zum Einlager in eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg begeben, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Gestorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat der Vikar innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.