Reichsguldiner der Reichsstadt Augsburg von 1574

Staatliche Münzsammlung München

Beschreibung

Vorderseite: Aufschrift "AVGVSTA VINDELICORVM M D LXXIIII"; Pyr in verziertem Schild. Außen Linienkreis, Schriftkreis und Strichelkreis.

Rückseite: Aufschrift "MAXIMILIAN II IMP AVG P F DECRETO"; Doppelköpfiger Reichsadler, darüber Krone, auf seiner Brust der Reichsapfel mit Wertzahl. Außen Linienkreis, Schriftkreis und Strichelkreis.

Die Reichsstadt Augsburg war seit dem 14. Jahrhundert an der Münzprägung des Augsburger Bischofs beteiligt, hatte aber kein eigenständiges Münzrecht. Dieses erhielt die Stadt erst am 27. Mai 1521 durch Kaiser Karl V., wobei es Augsburg gestattet wurde sowohl Gold- als auch Silbermünzen zu prägen. Da Augsburg jedoch keine Bergwerke besaß, mussten Gold und Silber über den Handel erworben werden. Die Ausmünzung von Großsilbermünzen erfolgte erst ab 1560. Dabei beschränkte man sich in Augsburg auf die Ausgabe von Reichsguldinern im Wert von 60 Kreuzern und verzichtete zunächst auf die Prägung von Talern im Wert von 72 Kreuzern. Durch die Reichsmünzordnung von 1571 war die Gestaltung der Prägung in Teilen vorgegeben. So musste die Rückseite den Reichsadler und die Wertzahl zeigen, sowie den Kaiser nennen. Einzig bei der Gestaltung der Vorderseite hatte der jeweilige Münzherr freie Hand. In Augsburg entschied man sich für das Augsburger Stadtwappen und die Nennung von Stadt und Prägejahr in der Umschrift.