Kaiser Ludwig IV. erlaubt der Stadt Augsburg, die Münze auf 13 Lot pro Mark zu schlagen

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Die Urkunde enthält die Bestätigung des Münzrechts der Stadt Augsburg durch Kaiser Ludwig den Bayern (geb. 1282/86, reg. 1314-1347). Auffallend sind trotz der Tendenz der kürzer ausfallenden Urkunden im Spätmittelalter das im Verhältnis zum wichtigen Inhalt sehr schlichte „Layout“ und das knappe Protokoll, das ohne rechtliche Absicherungen auskommt. Der Ausstellung dieses Schriftstücks an die Stadt war ein langes Ringen der Bürger Augsburgs mit ihrem Bischof vorausgegangen, der noch 1276 das volle Münzrecht innehatte. Allerdings sollte er aus Geldnot die Neuprägung wiederholt an die Bürger verpfänden und weitere Eingriffe von Seiten des Rates hinnehmen müssen. Ein wichtiges Anliegen der Bürger war neben den Einkünften der Münzstätte das Aufrechterhalten des Münzwerts, das die großflächigere Nutzung der Münze sicherstellen sollte. Die Sorge hierum findet sich auch in der Urkunde, die das Gewichtsmaß der Münze auf 13 Lot festschreibt. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zur bischöflich-städtischen Gemeinschaftsprägung ab dem Ende des 14. Jahrhunderts dar.

Author

Roman Walch

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