Herzog Heinrich IV. verleiht und bestätigt den Bürgern von Straubing, deren Freiheiten in der Rechtssprechung, 04.07.1336

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Herzog Heinrich XIV. bestätigt die Handfeste über das Gericht mit allen Punkten und Artikeln, die bereits geschrieben stehen. Bei Verbrechen, die von Bürgern der Stadt begangen wurden und nicht in die Rechtsprechung des Vitztums oder des Landesherren fallen, dürfen die Geschworenen der Stadt Straubing Recht sprechen. Bei Geldstrafen muss das Geld u.a. zur Ausbesserung der Stadtmauer verwendet werden.