Urkunde, 1389 Februar 2

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Johann Neugebauer (Nygebu/o/r) beurkundet: Er hat durch einen Tausch das Kanonikat und die Präbende des Peter von Wiesbaden (Wy/e/sebaden) im Stift Aschaffenburg erhalten. Er verpflichtet sich daher, im Falle von Streitigkeiten wegen dieses Tausches Dekan und Kapitel sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar des Stifts vor Gericht oder außergerichtlich zu vertreten und ihnen alle Schäden und Unkosten, die ihnen durch derartige Streitigkeiten entstehen könnten, zu ersetzen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann ist er dem Stift eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber schuldig. Dafür stellt er diesem den Dekan des Stifts St. Bartholomäus in Frankfurt Heinrich von Michelbach (Michilnbach), den Dekan des Liebfrauenstifts (vf vnser Frawenberg) zu Frankfurt Merckelin von Eltville (Elteuil), den Kantor dieses Stifts Ludwig Rot, seinen Vater Bernhard Neugebauer, seinen Schwager Heinrich von Holzhausen sowie Heinrich Capler von Oedheim (von der Odem), alle Bürger zu Frankfurt, als Bürgen. Sollte Johann Neugebauer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Stift Aschaffenburg nicht nachkommen und auch die vereinbarte Strafe nicht bezahlen, dann sind die Bürgen zu Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg verpflichtet, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd.