Obwohlen in hiesiger gemeiner Stadt Wacht-Bedings-Ordnung unter andern auch mit versehen: Das zu Erhaltung nöthiger Sauberkeiten auf denen Gassen, all- und ieder Kerricht und Unrath in die hin und wider aufgerichtete Mist-Stätte, sonderlich aber nichts davon an den Kränich, und andere Orth des Gestattes am Wasser, weilen dadurch nicht allein die Schlachten verderben und verfaulen, sondern auch die Anländ- und Schifffahrten merckliche Hinderung leiden, ... : Decretum in Senatu d. 16. Maji 1709.

Staatliche Bibliothek Regensburg