Ärztliches Gutachten über den Geisteszustand König Ludwigs II.

Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Geheimes Hausarchiv

Beschreibung

Das "Ärztliche Gutachten über den Geisteszustand Seiner Majestät des Königs Ludwig II. von Bayern" entstand im Rahmen des Amtserhebungsverfahrens des bayerischen Königs. Datiert ist das Schreiben auf den 8. Juni 1886. Nachdem sich die Situation im Königreich Bayern während der "Königskrise" von 1884 politisch so zugespitzt hatte, dass ein öffentlicher Eklat drohte, veranlasste der Ministerrat, die "Gesundheitsverhältnisse" König Ludwigs von Bayern (1845-1886) von dem führenden deutschen Psychiater Bernhard von Gudden (1824.1886) prüfen zu lassen. Beteiligt waren daran drei weitere Koryphäen der psychiatrischen Forschung: Friedrich Wilhelm Hagen (1814-1888), Hubert Grashey (1839-1914) und Max Hubrich (1837-1896). Gudden sichtete im Auftrag der Regierung umfangreiches Aktenmaterial und befragte die Dienerschaft. Eine persönliche Befragung oder Untersuchung des Königs war im Hinblick auf dessen verfassungsrechtlich geschützte Stellung nicht umsetzbar. Innerhalb des Schreibens kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass der bayerische König "in sehr weit fortgeschrittenem Maße seelengestört" sei und zudem an "Paranoia" leide. Ergänzend dazu wird darin die Unheilbarkeit der Krankheit festgestellt und die Prognose eines Fortschreitens des Krankheitsbildes geäußert. Die Diagnose, dass Ludwig II. "für die ganze Lebenszeit" nicht mehr in der Lage sei, die Regierung auszuüben, lieferte schließlich die notwendigen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, um den König seines Amtes zu entheben.

Autor

Julia Misamer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0