Vertrag über den Beitritt Bayerns zu der zwischen dem Norddeutschen Bund, Baden und Hessen vereinbarten Verfassung des Deutschen Bundes

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Mit den im Schloss Versailles verhandelten Beitritten Bayerns und der übrigen süddeutschen Staaten Baden, Hessen und Württemberg zur Verfassung des Deutschen Bundes wurde im November 1870 die deutsche Einigung vertraglich vereinbart. Noch im Dezember wurde in der Verfassung, die weitgehend der des 1866 gegründeten Norddeutschen Bundes entsprach, der Begriff "Deutscher Bund" zu "Deutsches Reich" geändert. Während des Deutsch-Französischen Krieges, der Ende 1870 bereits entschieden war, wurde damit ein deutscher Bundesstaat unter preußischer Führung geschaffen. Bayern, zu dieser Zeit von König Ludwig II. (1845-1886) regiert, verlor gegen den Willen des Monarchen weitgehend seine Stellung als souveräner Staat. Allerdings erhielt es eine ganze Reihe von Reservat- und Sonderrechten zugesprochen und nahm deshalb im Deutschen Reich eine gewisse Sonderstellung ein. So blieb die bayerische Armee eigenständig und Bayern behielt in Friedenszeiten die Hoheit über sein Militär. Darüber hinaus blieb Bayern die eigene Eisenbahn, die Besteuerung von Bier und Branntwein, ein weitgehend unabhängiges Post- und Telegraphenwesen und ein eigenes Heimat-, Niederlassungs- und Verehelichungsrecht. Auch der stellvertretende Vorsitz im Bundesrat wurde dem süddeutschen Königreich zugesprochen. Die neue Verfassung trat schließlich am 1. Januar 1871 in Kraft. Bereits im April 1871 wurde sie durch die noch einmal leicht modifizierte "Verfassung des Deutschen Reichs" ersetzt.

Autor

Bader, Matthias

Rechtehinweis Beschreibung

CC0