Der Matrikelbogen des Kronoberstpostmeisters Karl Alexander Fürst von Thurn und Taxis

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Die bayerische Ständeversammlung war als Zweikammernsystem nach dem Vorbild des englischen Parlaments konzipiert. Dementsprechend gab es eine Kammer der Reichsräte (Erste Kammer) und eine Kammer der Abgeordneten (Zweite Kammer). Erstere setzte sich aus erblichen Reichsräten (den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, den Kronbeamten, den Erzbischöfen von München-Freising und Bamberg, den Häuptern der fürstlichen und gräflichen Familien der ehemaligen Reichsstände, einem vom König ernannten katholischen Bischof und dem Präsidenten des protestantischen Generalkonsistoriums) und vom König ernannten Reichsräten (erblich oder auf Lebenszeit) zusammen. Zur Gruppe der Reichsräte gehörte Karl Alexander Fürst von Thurn und Taxis (1770–1827). Er war der letzte Prinzipalkommissar auf dem Immerwährenden Reichstag und ab 1805 Generalerbpostmeister der Kaiserlichen Reichspost. Nach ihrer Aufhebung mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches betrieb Karl Alexander das Postwesen zunächst auf Lehenbasis weiter, bis es von Bayern verstaatlicht wurde. Am 31. Januar 1819 trat er in die Kammer der Reichsräte ein, wo er zur Gruppe der Kronbeamten (Kronoberstpostmeister) gehörte. Der Matrikelbogen, der von Karl Alexander selbst sowie von fünf Mitgliedern der Legitimationskommission unterzeichnet ist, nennt die vollständige Titulatur des Fürsten. Über dem Text ist das Wappen der Thurn und Taxis in Farbe abgebildet, ein vorgedruckter Ornamentrahmen im gotischen Stil umfasst die Aufschrift.

Autor

Dr. Teresa Neumeyer

Rechtehinweis Beschreibung

CC0