Belehnung Herzog Maximilians I. von Bayern mit der pfälzischen Kur

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Kaiser Ferdinand II. belehnt Herzog Maximilian I. von Bayern mit der pfälzischen Kurwürde, dem Erztruchsessenamt und dem Reichsvikariat unter Vorbehalt von Aussöhnungsverhandlungen mit dem Bruder und den Nachkommen des geächteten Kurfürsten Friedrichs V. von der Pfalz. Nach seiner Wahl zum König von Böhmen am 27. August 1619 war der calvinistische Friedrich V. von der Pfalz aktiv in den Widerstand Böhmens gegen das Landesfürstentum der katholischen Habsburger eingetreten. Auf Basis des Münchner Vertrags mit Kaiser Ferdinand II. vom 8. Oktober 1619 hatte Maximilian von Bayern mit seinem Feldherrn Johann Tserclaes von Tilly die Truppen der katholischen Liga siegreich gegen die böhmischen Stände unter Friedrich V. in die Schlacht am Weißen Berg am 8. November 1620 geführt. Auf dem Regensburger Deputationstag konnte Maximilian gegen den Widerstand des Kurkollegs diese vorbehaltliche öffentliche Belehnung mit der pfälzischen Kur durchsetzen, die ihm der Kaiser im Falle der Ächtung des Pfälzers zugesichert hatte. Die von Kaiser Ferdinand II. und dem Erzkanzler Erzbischof Johann Schweikard von Mainz unterzeichnete Urkunde ist mit einer Goldbulle an einer vergoldeten Seidenschnur besiegelt.