Rechnungsbuch der Krokodile

Das vorliegende Rechnungsbuch der "Krokodile" (1858-1869) stammt aus dem Nachlass Oskar Horns (1841-1908). Horn versah bei den "Krokodilen" längere Zeit das Amt eines Schriftführers, Bücherwarts und Kassenführers. Seit 1862 regelten die "Krokodile" in einer Satzung die Aufnahme neuer Mitglieder und die Einführung von Gästen. Neben dem Rechnungsbuch ist auch das Protokollbuch (1857-1866) der Münchener Dichtergesellschaft erhalten.

Der Jahresbeitrag betrug in der Regel einen Gulden; 1859 wurde auf 1 Gulden 45 Kreuzer erhöht. Hinzu kam eine Kopfsteuer "für das Semester à 30 x", womit unvorhergesehene Ausgaben bestritten werden sollten. Je nach Finanzlage wurden außerdem Strafgelder für unterschiedlichste Vergehen erhoben, wie es im Rechnungsbuch heißt: "Neumann zahlt für übertriebene Höflichkeit 18 Kreuzer, Beilhack desgleichen 6 Kreuzer; Reder zahlte für reiches Lob 6 Kreuzer; Carrière, weil er viel gelobt, 1 Kreuzer." Unpünktlichkeit oder zu spät zurückgegebene Bücher wurden ebenso sanktioniert, wie auch verspätete Zahlungen von Strafgeldern mit sechs Kreuzern pro Woche geahndet wurden.

"Dieses Finanzwesen mit seinen scherzhaften Sanktionen gipfelte in den Jahresberichten der Rechnungsführer, in denen über Einnahmen und Ausgaben pedantische Rechenschaft abgelegt wurde. Über den Finanzbericht des Quästors Karl von Lützow [1832-1897], der in den Jahren 1860-61 besondere Phantasie beim Ersinnen von Geldbußen bewiesen hatte, heißt es im Protokollbuch: 'Dieses günstige Ergebnis wurde durch allgemeines Emporrecken der Krokodilenleiber begrüßt. Man muß gestehen: es war ein feierlicher Moment.'" (Michail Krausnick, Paul Heyse und der Münchener Dichterkreis, 1974)

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