„Hoch der Acht-Stunden-Tag“, Fahne des SPD-Ortsvereins Pasing, um 1900

Die Beschränkung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden - d.h. die Einführung des Achtstundentages - war eine der ältesten und zentralsten Forderungen der deutschen Sozialdemokratie. Damit wurde eine Halbierung der Arbeitszeit von 16 Stunden pro Tag angestrebt wie sie Ende des 19. Jahrhunderts in zahlreichen industriellen Betrieben in Deutschland üblich gewesen war. Im agrarisch geprägten Bayern wurde dieses Anliegen hauptsächlich in Arbeiterhochburgen wie Augsburg oder Nürnberg verfolgt.

Auch der SPD-Ortsverein im westlich von München gelegenen, 1905 zur Stadt erhobenen Pasing verlieh seinem Wunsch nach Einführung des Achtstundentages mit einer um die Jahrhundertwende entstandenen roten Fahne Ausdruck. Diesem Anliegen kam am 11. November 1918 das bayerische Kabinett nach, indem es die sofortige Einführung des Achtstundentages bei gleichbleibendem Arbeitslohn beschloss; der Rat der Volksbeauftragten in Berlin führte den Achtstundentag einen Tag später reichsweit ein. In der Weimarer Republik wurde der Achtstundentag zwar als Normalarbeitszeit beibehalten, allerdings wurde diese Errungenschaft der Novemberrevolution seit 1923 zugunsten der Arbeitgeber durch zahlreiche Ausnahmeregelungen massiv ausgehöhlt. Erst 1946 kam es zu einer strikten gesetzlichen Wiedereinführung des Achtstundentages in Deutschland.

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