Strafrechtliche Verfolgung von Protagonisten der Münchner Räterepubliken

Die Niederschlagung der Münchner Räterepublik durch Freikorps und Regierungstruppen Ende April 1919 war von erheblicher Brutalität gekennzeichnet. Während die von den "Weißen Truppen" verübten Gewaltakte in der Folgezeit kaum geahndet wurden, gingen die Behörden gegen prominente Vertreter der Räterepublik mit großer Härte vor.

Die zuständige Staatsanwaltschaft München I legte in diesem Zusammenhang ein Dossier über die "Rädelsführer" zur Zeit der Räteregierung in München an. Zu diesen finden sich auf jeweils zwei Seiten steckbriefartige Informationen in Wort und Bild sowie eine Zusammenfassung der Fahndungsergebnisse. Diese erschöpfen sich beispielsweise im Falle von Gustav Landauer (1870-1919) oder Eugen Leviné (1883-1919) auf die Feststellung ihrer standrechtlichen Hinrichtungen am 2. Mai bzw. 3. Juni 1919. Anderen führenden Protagonisten der Räterepublik wie Max Levien (1885-1937) oder Tobias Akselrod (1887-1938) gelang es nach dem Ende der Räterepublik zunächst aus München zu fliehen; im Falle ihrer Festsetzung wurden sie teilweise zu langwierigen Haftstrafen von bis zu 15 Jahren verurteilt.

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