Stenographischer Bericht über den Kongress der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, Februar/März 1919

Am 25. Februar 1919 trat in München der Kongress der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte zusammen. Dies war bereits die zweite Versammlung der bayerischen Räte, die jeweils Delegierte nach München entsandten. In einer ersten Tagung vom 13. bis 20. Februar erarbeiteten die Räte Forderungen zur Verankerung des Rätegedankens in der künftigen Verfassung.

Die abermalige Einberufung des Kongresses war infolge der Attentate am 21. Februar und dem dadurch eingetretenen Machtvakuum nötig geworden. Demonstrativ tagten die Räte nun nicht – wie beim ersten Mal – im Deutschen Theater, sondern im Plenarsaal des Landtages. Der neue Rätekongress sollte als Übergangsparlament fungieren.

Im Verlauf der Sitzungen zeigte sich deutlich, dass ein Teil der Münchner Räte wesentlich radikalere Ansichten vertrat als die Delegierten aus dem restlichen Freistaat. Ein Antrag Erich Mühsams (1878-1934) am 28. Februar, der die sofortige Ausrufung der Räterepublik vorsah, wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nachdem die Installierung eines neuen Kabinetts am Widerstand der Mehrheitssozialdemokraten gescheitert war, einigte man sich mit Johannes Hoffmann (1867-1930) darüber, dass der Landtag kurz zusammentreten dürfe, eine neue Regierung wählen und mit Vollmachten ausstatten solle. Die Räte sollten Vertreter zu den Kabinettssitzungen entsenden dürfen. Einstweilen sollten sowohl der Rätekongress als auch der Landtag vertagt bleiben. Der Kompromiss wurde am 8. März angenommen und anschließend vertagte sich der Rätekongress.

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