Anträge von Erhard Auer und Max Süssheim in der bayerischen Kammer der Abgeordneten, September 1917

Am 28. September 1917 brachten die MSPD-Abgeordneten Erhard Auer (1874-1945) und Max Süßheim (1876-1933) zwei Anträge in die zweite Kammer des Bayerischen Landtags, die Kammer der Abgeordneten, ein, die eine umfassende Reform der bayerischen Verfassung herbeiführen sollten. Die SPD in Bayern hatte seit ihrem Einzug in den Bayerischen Landtag 1893 auf Verfassungsreformen hingearbeitet. Bereits 1906 konnte etwa in Kooperation mit der konservativen Zentrumspartei die direkte Wahl durchgesetzt werden. Vor dem Ersten Weltkrieg setzte sich die SPD für die Abschaffung der Reichsrätekammer ein.

Nachdem die Forderungen nach Reformen mit Kriegsausbruch zunächst verstummt waren, wurden diese nach drei langen Kriegsjahren und mit dem Kriegseintritt der USA im April 1917 wieder lauter. Die wesentlichen Punkte der Anträge Auer-Süßheim formulierte die bayerische SPD auf dem Parteitag in Würzburg im Juli 1917. Neben der Einführung der nur mehr einjährigen Gültigkeit des Staatshaushalts und des Verhältniswahlrechts für alle volljährigen Staatsbürger, der Abschaffung des Adels und der Aufhebung der Privilegien des Königs und der Religionsgemeinschaften wurde als Kernpunkt eine Umgestaltung der Verfassung in eine parlamentarische Monarchie gefordert.

Die Anträge, die zunächst nur eine Reformdebatte anstoßen sollten, wurden von Zentrumspartei und Regierung ohne weitere Diskussion abgewiesen. Erst im Oktober 1918, im Angesicht der sicheren militärischen Niederlage und nach entsprechenden Reformen auf Reichsebene, waren König, Regierung und Zentrumspartei bereit zu Reformen. Allerdings zu spät, wie die Revolution vom 7. November 1918 zeigte.

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