Die Verfassung des Königreichs Bayern 1818–1918

"Die Geschichte des bayerischen Verfassungslebens ist die Geschichte einer stetig fortschreitenden Demokratisierung des Staates" (Michael Doeberl, 1918).

Am 26. Mai 2018 jährte sich zum 200. Mal der Erlass der bayerischen Verfassung durch König Maximilian I. Joseph (1756-1825, König ab 1806). Sie war die erste der landständischen Verfassungen, die durch die Wiener Schlussakte von 1813 angekündigt worden waren, zugleich eine der liberalsten. Zwar war Bayern bereits seit der Konstitution von 1808 eine konstitutionelle Monarchie. Doch erst jetzt wurde die parlamentarische Vertretung (Kammer der Reichsräte, Kammer der Abgeordneten) tatsächlich verwirklicht.

bavarikon präsentiert die Geschichte dieser Verfassung und der durch sie festgelegten Staats- und Gesellschaftsordnung bis zum Ende ihrer Gültigkeit im Jahr 1918. Damit entsteht ein kleines Panorama der Geschichte des Königreichs Bayern. Nach dessen Untergang wurden die runden und halbrunden Geburtstage der Verfassung von 1818 weiterhin gefeiert. Auch diese Erinnerungstradition wird beleuchtet.

66 Dokumente, Medaillen, Zeichnungen und Gemälde lassen das 19. und frühe 20. Jahrhundert wieder auferstehen. Als besonderes Glanzstück sehen Sie eine 3D-Aufnahme der heute im Maximilianeum verwahrten Verfassungslade. Die Lade diente als Aufbewahrungsgefäß für das Verfassungsexemplar des bayerischen Landtags.

Die Verfassung von 1818 erwies sich als äußerst stabil und langlebig. Sie blieb 100 Jahre in Kraft und wurde erst durch die revolutionären Ereignisse am 7./8. November 1918 aufgehoben. Während ihrer langen Geltungsdauer gelang es immer wieder, die Verfassung an die sich wandelnden sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Die Entwicklung ging dabei eindeutig in Richtung einer zunehmenden Parlamentarisierung und Demokratisierung. Markante Schritte waren die Öffnung der Kammer der Reichsräte für weitere Stände und Schichten, die Liberalisierung des zunächst durch einen Zensus stark eingeschränkten Wahlrechts zur Abgeordnetenkammer und ein verbesserter Schutz gegen Verfassungsverstöße (Ministeranklage, Staatsgerichtshof). Einschneidendstes Ereignis war die Gründung des Deutschen Reiches 1871: Bayern musste zahlreiche Rechte an das Reich abgeben, bayerische Verfassungsbestimmungen standen nun unter dem Vorbehalt reichsrechtlicher Bestimmungen.

Ob die Weiterentwicklung der konstitutionellen zur parlamentarischen Monarchie in Bayern eine realistische Option gewesen wäre, muss dahingestellt bleiben. Die dazu Anfang November 1918 eingeleiteten Verfassungsänderungen blieben infolge der revolutionären Ereignisse Makulatur. Ziele der Revolutionäre waren die Beseitigung der Monarchie und die sofortige Beendigung des Krieges.

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