Bayerischer Landtag

Der Bayerische Landtag ist eines der obersten Staatsorgane Bayerns. Als solches steht das Parlament im Zentrum des politischen Systems des Freistaates.

Die 180 Mitglieder des bayerischen Landtags (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) vertreten das Volk, nicht nur eine Partei oder Wählergruppe. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

Die zentralen Aufgaben des Bayerischen Landtags sind die Gesetzgebung für den Freistaat Bayern, die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten, die Kontrolle der Regierung sowie die Verabschiedung des Haushaltes.

Seit 1949 hat der Bayerische Landtag seinen Sitz im Münchner Maximilianeum. Das nach König Maximilian II. benannte Gebäude beherbergt seit 1876 die gleichnamige Stiftung für begabte Studenten. Der Landtag zog in das Maximilianeum ein, nachdem das ursprüngliche Parlamentsgebäude während des zweiten Weltkriegs bei einem Bombenangriff zerstört worden war.

Ausstellungen des Bayerischen Landtags in bavarikon

Kontakt

Bayerischer Landtag
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81675 München

Postanschrift:
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
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