Augsburger Reichs- und Religionsfrieden, Mainz 1555 (Bayerische Staatsbibliothek, 2 J.publ.g. 10#Beibd.1)

Mit dem Augsburger Reichs- und Religionsfrieden erkannte das Reich das in der Confessio Augustana niedergelegte Bekenntnis und damit die lutherische Konfession an – ein Ereignis von welthistorischem Rang. Der Frieden wurde 1555 auf einem Reichstag in Augsburg als Reichsgesetz verabschiedet.

Im Druck erschien der Religionsfrieden als ein Teil des so genannten Reichsabschiedes, der darüber hinaus noch weitere politische Beschlüsse enthielt. Den Reichstag einberufen hatte Karl V. (röm.-dt. König 1519-1556, Kaiser ab 1530). Der Kaiser und seine Berater waren nach jahrzehntelangen Konflikten zu der Einsicht gelangt, dass der Protestantismus nicht mehr besiegt werden könne. Der Wille zum Frieden war unter den Reichsständen zudem weit verbreitet.

Die wichtigste und bis heute bekannteste Bestimmung des Reichsabschieds ist die freie Wahl des Bekenntnisses. Dies galt allerdings nur für die Reichsstände und damit für die Herrscher und Territorialherren, nicht dagegen für ihre Untertanen. Die im 16. Jahrhundert dafür geprägte lateinische Kurzformel lautete „cuius regio, eius religio“ („wessen Gebiet, dessen Religion“). In gemischtkonfessionellen Reichsstädten sollten auch weiterhin beide Glaubensrichtungen nebeneinander existieren dürfen.

Die Auswirkungen des Reichsabschieds sind trotz seiner Bedeutung ambivalent zu sehen: Den Frieden sicherte er tatsächlich auf Jahrzehnte, barg aber auch den Keim künftiger Auseinandersetzungen in sich. Die Aufteilung in protestantische und katholische Territorien führte zu einem Ausmaß an Entfremdung, das letztlich den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) mit verursachte.

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