Kaiser Ludwig IV. gewährt den Bürgern von Straubing sechs Jahre Steuerfreiheit, wenn sie im Gegenzug jährlich 100 Regensburger Pfennige für die Befestigung der Stadt entrichten, 11.01.1341

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Wie bereits von dem verstorbenen Herzog Heinrich XIV. bestätigt wurde, gewährt auch der neue Herrscher Kaiser Ludwig IV. den Straubinger Bürgern die Befreiung von der gewöhnlichen Steuerlast unter der Bedingung, dass jährlich 100 Regensburger Pfennige in die Befestigung der Stadt investiert werden.

Siegel: Kaiserliches Majestätssiegel.