Urkunde, 1384 August 22

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche bekennen: Vor ihnen, dem öffentlichen Notar Gottfried Ernst von Hersfeld (Hersfeldia) und den beigezogenen Zeugen hat Nikolaus von Lyskirchen (Lucczelkirchen) genannt von Köln, Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, erklärt, dass er am 1. Juli seine Hofstatt mit dem darauf befindlichen Haus in der Stadt Aschaffenburg an den Stiftsvikar Nikolaus Pistor auf Lebenszeit verkauft hat und nunmehr nochmals verkauft. Hofstatt und Haus liegen in der Grafengasse (in vico comitum) zwischen den Häusern des Kanonikers Konrad von der Ecken (de Acie) und des Stiftsvikars Winmar. Der Vikar soll das Haus in gutem Bauzustand halten. Nach seinem Tod fällt es wieder an den Verkäufer oder an den- bzw. diejenigen, dem oder denen dieser es zu Lebzeiten oder testamentarisch vermacht hat, zurück. Der Vikar hat dem Verkäufer dafür 45 Gulden bezahlt. Er hat ihm davon jedes Jahr am 11. November (in festo beati Martini hyemalis) 2 Pfund Aschaffenburger Heller als Zins zu entrichten. Außerdem hat er noch die folgenden jährlichen Zinsen, die auf Hofstatt und Haus lasten, zu geben, nämlich 5 Schilling Heller an die Stiftspräsenzen, 30 Heller, im Volksmund koppin genannt, nach Kronberg (Cronenberg) sowie 1 Fastnachtshuhn und 30 Heller, die koppin genannt werden, an den Amtmann des Grafen von Rieneck (Rynecke). Auf Bitte des Verkäufers und des Käufers haben die Richter über den Verkauf durch den öffentlichen Notar Gottfried Ernst von Hersfeld ein Notariatsin-strument ausfertigen lassen.