Urkunde, 1367 September 25

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Stiftsvikar Siegfried Rimhorn (Rymhorn) bekennt öffentlich vor den Richtern der Propstei des Stifts Aschaffenburg und vor dem öffentlichen Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen), der dies auch beurkundet: Er hat Nikolaus von Lyskirchen (Lutzelkirghen) genannt von Köln, Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, sein Haus [in Aschaffenburg] in der Grafengasse (Grefengaszen) zwischen den Häusern des Stiftsdekans Franz [von Amöneburg] und des Stiftsvikars Winmar (Wyemarus) mit seinen Zugehörungen und Nebengebäuden zu Erbrecht verkauft. Dafür hat ihm der Käufer 150 Pfund Aschaffenburger Währung bezahlt. Der Verkäufer verzichtet daher auf das Haus und übergibt dieses mit Mund und Halm dem Käufer. Dieser hat davon die folgenden jährlichen Zinsen jeweils am 11. November (in festo sancti Martini hyemalis) zu entrichten: dem Grafen von Rieneck (Rynecke) für sein Recht ein halbes oder ein ganzes Fastnachtshuhn und 3 kleine Heller, Ulrich von Kronberg (Kronenberg) 30 kleine Heller und der Präsenz des Stifts Aschaffenburg 5 Schilling Heller. Von den 150 Pfund kann der Käufer, sofern er dies möchte, 68 Pfund für die Ablösung der erwähnten Zinsen in Höhe von 4 Pfund verwenden. Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung (warandia) für den Verkauf und stellt dem Käufer dafür als Bürgen den Stiftsvikar Rudolf von Frankfurt.