Urkunde, 1434 September 22

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Sigismundus, römischer Kaiser, König von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, etc. teilt dem Erzbischof von Mainz und Erzkanzler, dem Bischof von Würzburg, den Grafen (comitibus) in Wertheim, Rieneck, Katzenelnbogen und in Hanawe, den Freiherren (baronibus) in Eppenstein, Konigstein, Isemburg, Budingen und Bickenbach, den Burggrafen und Burgmannen der Reichsburgen in Friddeberg, und Geilnhusen und den "proconsules", "consules" und "comunitates" in Mainz, Würzburg, Franckfurt, Fredeberg, Geilnhusen, Aschaffenburg, Miltemberg, Bischoffisheym und allen anderen geistlichen und weltlichen Herren etc. mit, sein Protonotar Theodericus Ebbracht, Kanonikus zu Aschaffinburg, habe vorgebracht, dass verschiedentlich, entgegen der Konstitutionen seiner Vorgänger Karls IV. und Friedrichs II., wie sie in der Bulle Papst Martins V. genannt sind, wodurch die Freiheiten und Immunitäten geistlicher Institutionen gesichert werden sollen, den Personen des Stifts Aschaffinburg Unrecht zugefügt und seine Freiheiten eingeschränkt und verletzt würden, und beauftragt sie, dem Stift behilflich zu sein, um solche Ungerechtigkeiten und Angriffe auf seine Freiheiten zu verhindern.