Urkunde, 1390 Juli 6

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Orto von Friesenheim (Frisenheim) hat das durch den Tod des Johann von Wolfershausen (Wu/o/lfrichshusin) vakante Kanonikat im Stift Aschaffenburg mit der dazugehörigen Präbende erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Er gelobt daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker oder Vikar bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten wegen der Übernahme dieses Kanonikats zu vertreten. Außerdem verspricht er, ihnen alle im Zusammenhang mit solchen Streitigkeiten entstandenen Unkosten und Schäden zu ersetzen. Hält er diese Versprechungen nicht ein, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er ihm Graf Johann von Sayn (Seyn) genannt Greifenstein (Gryfinstein), Werner Knebel, Konrad von Hirschhorn (Hirczhorn), Heinrich Beyer, den Mainzer Domherren Johann von Schönburg (Schonborg) und den Keller zu Aschaffenburg Johann (Antzo) [von Wiesbaden] als Bürgen. Sollte er seine gegenüber dem Stift eingegangenen Verpflichtungen nicht einhalten und auch die für einen solchen Fall festgelegte Strafe nicht entrichten, dann sollen sich die Bürgen nach Aufforderung durch das Stift innerhalb von acht Tagen in eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg zum Einlager begeben, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat Orto von Friesenheim innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.