Deutsches Papiergeld 1800-1945

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts spielte Papiergeld nur eine untergeordnete Rolle in den deutschen Staaten. Mit der Industrialisierung änderte sich dies schlagartig und nur innerhalb weniger Jahrzehnte entwickelte sich die Banknote zum Hauptzahlungsmittel.

Die deutschen Staaten emittierten zunächst nur zögerlich Papiergeld. Preußen und Sachsen nahmen hier eine Vorreiterrolle ein. Beide Staaten gaben schon im 18. Jahrhundert das erste Papiergeld aus und führten dies im 19. Jahrhundert fort. Dabei waren die preußischen Tresorscheine, die ab 1806 im Umlauf waren, noch recht einfach gestaltet. Sie enthielten keine Angabe zu Ausgabeland oder Emittent. Als immer mehr Fälschungen dieser Scheine auftauchten, wurde die Papier- und Druckqualität stetig verbessert.

Seit den 1850er Jahren gab es immer mehr Papiergeldausgaben. Während 1851 noch 9 Institute Papiergeld emittierten, stieg ihre Zahl 1856 auf 19 und 1857 auf 29 Institute an. Schließlich gab es insgesamt 54 Emittenten im deutschen Reich. Ein Großteil davon waren private Notenbanken. Sie hatten die Aufgabe, das nötige Kapital für Handel und Wirtschaft bereitzustellen. Dafür erhielten sie vom jeweiligen Staat das Recht, Banknoten auszugeben. Auch die Staaten selbst emittierten Papiergeld um den Staatshaushalt zu sanieren oder wichtige Projekte wie z. B. den Eisenbahnbau zu finanzieren.

Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 wurde das Geldwesen vereinheitlicht. Die Mark wurde zur Währung bestimmt und die Reichsbank als zentrale Notenbank errichtet. Die privaten Notenbanken durften nur noch unter strengen Auflagen Papiergeld ausgeben. In der Folge verzichteten viele Institute auf ihr Notenrecht. Neben der Reichsbank blieben nur vier Notenbanken bestehen: die Sächsische Bank, die Bayerische Notenbank, die Württembergische Notenbank und die Badische Bank.

Die Banknoten der Reichsbank nahmen einen immer größeren Stellenwert im Zahlungsverkehr ein. Ab 1906 gab die Bank erstmals Scheine zu 20 und 50 Mark aus. Vorher war die Ausgabe auf Werte ab 100 Mark beschränkt. 1910 schließlich wurden die Banknoten zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt. Damit mussten sie überall zur Zahlung angenommen werden. Dies war ein wichtiger Schritt, mit dem Banknoten endgültig ein fester Bestandteil des Geldverkehrs wurden. Auch die Inflation und die damit einhergehende Geldentwertung zwischen 1914 und 1923 änderte nichts mehr am Stellenwert der Banknoten als Hauptzahlungsmittel.

Die anderen Teilsammlungen zu "Seltene Geldscheine aus aller Welt" in bavarikon

>> Diese Sammlung ist ein Teil des Bestandes "Seltene Geldscheine aus aller Welt" der Giesecke+Devrient Stiftung Geldscheinsammlung.