Ludwig der Bayer vidimiert die Privilegienbestätigung der Reichsstadt Memmingen durch Heinrich VII.

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Ludwig der Bayer (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) vidimierte hier eine Urkunde seines Vorgängers Heinrich VII. (geb. 1278/79, reg. 1308-1313) aus dem Hause Luxemburg vom 15. April 1312. Heinrichs Urkunde war wiederum selbst ein Vidimus einer Urkunde Rudolfs I. von Habsburg (geb. 1218, reg. 1273-1291), durch welche Memmingen (kreisfreie Stadt) am 25. Januar 1286 Reichsstadt wurde. Während die Urkunden Rudolfs und Heinrichs auf Latein verfasst wurden, entschied sich Ludwig für eine Übersetzung ins Deutsche. Das kann zwar als durchaus ungewöhnlich angesehen werden, passt aber zu Ludwigs Gepflogenheit, schätzungsweise 55 % seiner ausgestellten Urkunden für schwäbische Empfänger auf Deutsch auszustellen. Vergleicht man die Urkunden inhaltlich, fallen auch hier Unterschiede auf. In Ludwigs Vidimus fehlen neben Arenga und Datierung auch die einleitende und abschließende Formel, in welcher Heinrich VII. klar Bezug auf die Urkunde Rudolfs nahm. Diese Aussparung kann mehrere Gründe haben, aber es fällt ins Auge, dass Rudolf aus dem Hause Habsburg stammte, gegen welches Ludwig einen Thronstreit geführt hatte. Im Gegensatz dazu sah Ludwig der Bayer sich in der Tradition Heinrichs VII., den er als seinen Vorgänger bezeichnete und mit dessen Haus er anfangs verbündet war.

Author

Romina Knecht

Rights Statement Description

CC BY 4.0