Pfandschaft der Pfalzgrafen und Herzöge Ludwig und Rudolf an Heinrich den Saeschenhauser

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Wie später als König setzte Ludwig (geb. 1282/86, reg. 1314-1347) schon als baierischer Herzog das Mittel von Pfandschaften ein, um die Kosten von Hofhaltung und von Kriegen zu finanzieren. Wie bei modernen Pfandbriefen konnten insbesondere Immobilien als Sicherheit eingesetzt werden. Doch wurden damals den Gläubigern keine festen Pfandbrief-Zinsen versprochen, sondern der Nießnutz an den beliehenen Gütern für die Dauer der Pfandschaft überschrieben. In der vorliegenden, wenige Wochen vor seiner Frankfurter Königswahl in München ausgestellten Urkunde verpfändete Ludwig angeblich gemeinsam mit seinem rivalisierenden Bruder Rudolf (geb. 1274, reg. 1294-1317) Güter sowie Vogteirechte in südlich von Augsburg gelegenen Ortschaften (Schwabmünchen, Egling an der Paar) an einen privaten Investor namens „Heinrich der Saeschenhauser“. In der Urkunde sind die Siegel beider Herzogsbrüder angekündigt, doch hängt daran nur eines in leider schlechtem Erhaltungszustand. Womöglich hat Ludwig die Urkunde eigenmächtig ohne seinen Bruder ausgestellt, der in den betroffenen Orten de facto ohne Einfluss war. In diesem Fall rechnete der Gläubiger damit, dass dies auch so blieb.

Author

Katharina Bayer

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