Ausweisung des Klerus aus Augsburg im Zuge der Reformation

Staatsarchiv Augsburg

Beschreibung

Die neuen Kirchenlehren fanden in der Reichsstadt Augsburg schnell Anklang – in der Handwerkerschicht, im Patriziat und unter Geistlichen wie dem Domprediger Urban Rhegius oder dem Karmeliterprior Johann Frosch. Der Stadtrat versuchte in den Spannungen zwischen dem Wormser Edikt von 1521 (Reichsacht über Luther) und den Forderungen der mehrheitlich neugläubigen Bevölkerung zunächst einen neutralen Mittelweg zu beschreiten. Erst nach dem Religionsabschied auf dem Augsburger Reichstag von 1530 gab er seine taktierende Haltung auf und reduzierte den katholischen Gottesdienst auf die Kirchen des Hochstifts bzw. Domkapitels. 1537 wurden die katholischen Geistlichen vor die Wahl gestellt, sich der städtischen Obrigkeit zu unterwerfen und das Bürgerrecht anzunehmen oder auszuwandern. Damit konnte die Reichsstadt auch ihre bereits im 14. Jahrhundert begonnenen Bestrebungen verschärfen, die Sonderrechte des in der Stadt ansässigen Klerus abzuschaffen – etwa die Steuer- und Abgabefreiheit sowie die Unterstellung unter ein gesondertes Recht. Im vorliegenden, 24 Blatt zählenden Akt finden sich Schreiben katholischer Würdenträger wie der Bischöfe von Trient und Bamberg, des Abts von Fulda oder des Markgrafen von Brandenburg, in denen diese die Ereignisse in Augsburg bedauern und verurteilen sowie den Bischof und das Domkapitel ihres Rückhalts versichern. Die Ausweisung von Bischof und Domkapitel führte auch zur endgültigen Festlegung von Dillingen als Sitz des Hochstifts Augsburg.

Rechtehinweis Beschreibung

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