Drittes bayerisches Religionsmandat, 1531

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 stellten die Protestanten in der "Confessio Augustana" ihre religiösen Standpunkte vor, aber man konnte sich nicht einigen. Der Reichsabschied forderte deshalb die Anhänger Luthers auf, zum alten Glauben zurückzukehren. Das dritte bayerische Religionsmandat setzte den Reichsabschied in bayerisches Landesrecht um. Der Text übernahm wörtlich die Artikel 10 und 38 bis 64 des Reichsabschieds. Im Artikel 10 wurde der Vollzug des Wormser Ediktes gefordert. Die anderen Artikel definieren die Ausübung der alten Religion. Nicht übernommen wurde die Definition der theologischen Abweichungen der neuen Glaubensrichtungen (Lutheraner und Täufer), die in den dazwischenliegenden Artikeln erläutert wurden. Den bayerischen Untertanen wurde die Beibehaltung des alten Glaubens befohlen und ein Konzil zur Beseitigung der Missstände in Aussicht gestellt. Das Mandat wurde am 19. Mai 1531 veröffentlicht. Es wurde in München bei Andreas Schobser (nachgewiesen 1530-1564) als Papierlibell gedruckt. Herzog Wilhelm IV. (1508-1550) leitete es an seinen Bruder Ludwigs X. (1514-1545) weiter. Über die Rentämter ließen die Herzöge das Mandat an die Unterbehörden, Klöster, Hofmarken, Städte und Märkte verschicken, die für die weitere Verbreitung zuständig waren. Zu dieser Zeit gab es bereits kaum noch Anhänger der neuen Religion im Herzogtum Bayern.

Rechtehinweis Beschreibung

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