Christoph Schappeler, An die Versammlung gemeiner Bauernschaft, Nürnberg 1525 (Bayerische Staatsbibliothek, Rar. 1677#Beibd.4)

Dass Christoph Schappeler (1472-1551) das politische Traktat „An die Versammlung gemeiner Bauernschaft“ verfasst hat, galt lange Zeit als unsicher. Die neuere Forschung (Peter Blickle) geht dagegen davon aus, dass er tatsächlich sein Urheber ist. Schappeler schrieb es wahrscheinlich während der Versammlung der oberschwäbischen Bauern und Handwerker im März 1525 in Memmingen.

Das Werk erschien anonymisiert im Mai 1525 in Nürnberg im Druck. Auf dem Titelblatt stehen sich links die Bauern und rechts die Adeligen und Prälaten bewaffnet an einem Glücksrand gegenüber. Das Papsttum ist auf das Rad gebunden.

Der Text vereint die Kernpunkte der beiden Programmschriften des Jahres 1525, der „12 Artikel“ und der „Memminger Bundesordnung“. Schappeler tritt zunächst für ein bäuerliches Widerstandsrecht ein. Als historische Vorbilder führt er die römische Republik, die Israeliten und die Schweizer Eidgenossenschaft an. Die Obrigkeit sei zwar von Gott eingesetzt worden; sie handle aber tyrannisch und habe deshalb ihr Recht zu herrschen verwirkt. Als alternatives System führt Schappeler für das Reich eine kommunal-republikanische Verfassung an, die der der Reichsstädte ähnelt.

Darüber hinaus befürwortet er die Orientierung der Aufständischen am göttlichen Recht. Damit richtete er sich gegen Luthers sogenannte „Zwei-Reiche-Lehre“, wonach das Weltreich und das Gottesreich voneinander getrennt seien. Wie Huldrych Zwingli (1484-1531) vertrat auch Schappeler die Auffassung, dass sich Gesellschaft und Politik durch das Alte und Neue Testament zum Guten reformieren ließen. Aus dem Neuen Testament versucht er zu belegen, dass alle Menschen ein Recht auf persönliche Freiheit und politische Teilhabe hätten.

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