Martin Luther, Ermahnung zum Frieden, Augsburg 1525 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Th.u. 103,VII,18)

Der Bauernkrieg bedeutete für die Reformation und den Lebensweg Martin Luthers (1483-1546) einen tiefen Einschnitt. Auf die Erhebungen und die dabei aufflammende Gewalt der ländlichen und teilweise auch der städtischen Bevölkerung reagierte er mit unerbittlicher publizistischer Härte.

Die „Ermahnung zum Frieden“, Luthers erste Schrift zu dem Konflikt, war indes noch passagenweise von Verständnis für die Sache der Aufständischen geprägt. Bei ihrer Niederschrift war er über gewaltsame Auseinandersetzungen noch nicht informiert.

Luther verfasste die Schrift Ende April 1525 als Reaktion auf die „12 Artikel“ der oberschwäbischen Bauerngruppen vom März 1525. Diese so genannten „Haufen“ hatten ihn gebeten, ihre Forderungen zu beurteilen. Hier wird eine 1525 von Philipp Ulhart (gest. 1567) in Augsburg gedruckte Ausgabe gezeigt.

In dem Traktat argumentiert Luther recht ausgleichend: Die soziale Not der Bauern und der übrigen betroffenen Bevölkerungskreise erkennt er an und fordert die Fürsten, Herren und geistlichen Prälaten auf, Missstände zu beheben. So sollten die Landesherren etwa die enormen Lasten verringern, die die Bauern zu tragen hätten.

Dagegen verurteilt Luther Aufstände und Gewaltanwendung als Mittel des Protests. Dass die Aufständischen an das göttliche Recht anknüpften, kritisiert er scharf. Der Konflikt ist für ihn eine weltliche und damit keine christliche Angelegenheit. Das Evangelium kann seiner Meinung nach nur für kirchliche Belange herangezogen werden: Der Gläubige erlangt ausschließlich christliche Freiheit, weltliche Freiheit ist dagegen von Glauben und Kirche strikt zu trennen. Um den Frieden zu wahren, schlägt Luther ein Schiedsverfahren durch städtische Adelige und Ratsherren vor.

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