Kirchenordnung der Reichsstadt Nürnberg und der fränkischen Markgraftümer, Nürnberg 1533 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/Liturg. 662)

Die Reformation warf auch die rechtlichen Strukturen der katholischen Kirche über den Haufen. Um dieses Vakuum wieder zu füllen, mussten neue Richtlinien erlassen werden, die sogenannten Kirchenordnungen. Sie umfassen Angaben zur rechten Lehre, Bestimmungen zum kirchlichen Leben und Regelungen für den Gottesdienst und für kirchliche Amtshandlungen.

Nach einzelnen, teils von Luther selbst verfassten Vorläufern in Wittenberg und Leisnig (Sachsen) aus den frühen 1520er Jahren entstanden zwei einflussreiche liturgische „Familien“: Zum einen der von dem Wittenberger Stadtpfarrer Johannes Bugenhagen (1485-1558) geprägte Strang, zum anderen die von der Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung ausgehende Linie.

Die Letztere entstand als Gemeinschaftsprojekt der fränkischen Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach sowie der Reichsstadt Nürnberg. Die markgräfliche Seite führte der Theologe Johannes Brenz (1499-1570), die Nürnberger Fraktion der Reformator und letztendliche Hauptverfasser Andreas Osiander (1498-1552) an.

Der Verabschiedung der Ordnung im Januar 1533 ging ein langer Abstimmungs- und Entstehungsprozess voraus. Ihre wichtigste Grundlage ist die 1528/29 von den Territorien gemeinsam durchgeführte Kirchenvisitation, mit der die geistliche Amtsführung und das kirchliche Leben überprüft wurde. Noch 1533 druckte die Nürnberger Werkstatt des Jobst Gutknecht (gest. 1548) drei Auflagen. Die dritte, die als Ausgangspunkt vieler Neudrucke diente, wird hier gezeigt.

Die gemeinsame Ordnung übte auf die Kirchenordnungen des Kurfürstentums Brandenburg (1540) und des Herzogtums Pfalz-Neuburg (1543) sowie auf einige weitere Ordnungen (etwa in Preußen oder Mecklenburg) einen enorm starken Einfluss aus.

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