Confessio Tetrapolitana, Straßburg 1531 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 P.lat. 729#Beibd.4)

Die Confessio Tetrapolitana entstand wie die Confessio Augustana im Zusammenhang des Augsburger Reichstags von 1530, auf dem die Einheit der Kirche wiederhergestellt werden sollte. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Standpunkte der "altgläubigen" Seite und der verschiedenen Fraktionen der Protestanten miteinander verglichen und beraten werden.

Die Initiative für die Confessio Tetrapolitana ging von der Reichsstadt Straßburg aus. Die in der Confessio Augustana niedergelegte Auffassung vom Abendmahl, wonach sich Brot und Wein tatsächlich in den Leib und das Blut Christi wandle, teilten ihre Vertreter nicht. Allerdings lehnten sie ebenfalls die Zwinglianische Perspektive vom Abendmahl als einer rein symbolischen Gedächtnisfeier ab. Christus sahen sie in der Eucharistie zwar nicht real, aber doch geistig präsent.

So verfassten die Theologen Martin Bucer (1491-1551) und Wolfgang Capito (1478-1541) mit der Confessio Tetrapolitana eine eigene Bekenntnisschrift, der sich neben Straßburg auch die oberdeutschen Reichsstädte Konstanz, Lindau und Memmingen anschlossen. Die Unterzeichner legten sie am 9. Juli 1530 dem Reichstag vor.

Die Bedeutung des alternativen Bekenntnisses, das sich auch in einigen anderen Punkten von der Confessio Augustana unterscheidet, blieb allerdings beschränkt. Während die Confessio Augustana bis heute eines der zentralen Bekenntnisse der evangelisch-lutherischen Kirche darstellt, blieb die Tetrapolitana nur über einen kurzen Zeitraum im 16. Jahrhundert relevant. Für die Reformationsgeschichte ist insbesondere ihre mittlere Position in der Abendmahlsfrage von Belang.

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