Martin Luther, Acta Augustana, Leipzig 1518 (Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Th.u. 104,I,2)

Mitte Oktober 1518 befand sich Luther in Augsburg, um sich einem Verhör durch den päpstlichen Sondergesandten Kardinal Thomas Cajetan (1469-1534) zu stellen. Die Zusammenkunft fand am Rande des gerade in der Reichsstadt tagenden Reichstags statt. Mit größtem Einsatz versuchte Luther, Cajetan von seiner Argumentation zu überzeugen; der Dominikaner lehnte eine inhaltliche Auseinandersetzung allerdings ab. Die Kirche verfolgte mit dem Verhör einzig das Ziel, Luther zum Widerruf seiner Thesen zu bewegen, worauf dieser wiederum nicht einging.

Die Augsburger Ereignisse fasste Luther für die Öffentlichkeit Ende 1518 in den „Acta Fratris Martini Lutheri Augustiniani apud D. Legatum Apostolicum Augustae”, kurz „Acta Augustana“, protokollartig zusammen. In das Dokument fügte er zusätzlich noch ein ursprünglich geheimes Schreiben Papst Leos X. (1475-1521, Papst 1513-1521) an Kardinal Cajetan ein. In dem Breve ermächtigte das Oberhaupt der katholischen Kirche Cajetan dazu, Luther zu verhaften und nach Rom bringen zu lassen, falls dieser in Augsburg weiter gegen die päpstliche Lehre anreden und seine Ansichten nicht revidieren sollte. Luther erfuhr von dem Brief und verließ Augsburg sofort nach dem letzten Verhör am Abend des 20. Oktober.

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