Bernhard, Erzbischof von Salzburg und apostolischer Legat, gewährt allen die nach reumütiger Beichte in der Kapelle, die der hl. Jungfrau Maria, Johann dem Täufer, St. Sebastian und St. Christophorus geweiht ist, im Haus zur Goldenen Krone besuchen und zum Unterhalt und Ausstattung der Kapelle beitragen, einen Ablass von 40 Tagen, 17.07.1466

Stadtarchiv Straubing

Beschreibung

Bernhard, Erzbischof von Salzburg und apostolischer Legat, gewährt allen die nach reumütiger Beichte in der Kapelle, die der hl. Jungfrau Maria, Johann dem Täufer, St. Sebastian und St. Christophorus geweiht ist, im Haus zur Goldenen Krone eine Messe besuchen und zum Unterhalt und Ausstattung der Kapelle beitragen, einen Ablass von 40 Tagen. Die Beichte und der Besuch darf nur an bestimmten Tagen stattfinden, die der Erzbischof in der Urkunde aufzählt. Es handelt sich um Christi Geburt, Beschneidung, Erscheinung, Gründonnerstag, Ostersonntag, Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, allen Marienfesten, Peter und Paul und anderen Apostelfesten, Allerheiligen, Kirchweih und den Patronatsfesten der Kapelle.