Ottheinrich und Philipp von Pfalz-Neuburg erlassen ihr erstes Religionsmandat

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Ottheinrich und Philipp von Pfalz-Neuburg übernahmen am 22. Juni 1522 die Regierung des Landes. Zwei Tage nachdem ihr Onkel und ehemaliger Vormund Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz ein Religionsmandat für die kurpfälzischen Teile der Oberpfalz erließ, erging ihr erstes Religionsmandat für das Fürstentum Pfalz-Neuburg (18. Juni 1524). Es reiht sich in die Mandate ein, mit denen die Reichsstände seit 1522 das Wormser Edikt vom 8. Mai 1521 (Ächtung Luthers) durchzusetzen versuchten. Im ersten Teil ermahnen die Pfalzgrafen die Untertanen, nicht vom althergebrachten Glauben abzuweichen. Sie befehlen den Amtsträgern, lutherisch Gesinnte gefangen zu nehmen (die sich „mit worten oder wercken widerwertigclich oder ungehorsam beweisen“) und sie - nach schriftlichem Bericht - bis zu einem Bescheid der fürstlichen Regierung festzusetzen. In einem zweiten Teil beschreibt das Mandat den politischen und sozialen Sprengstoff des neuen Glaubens und fordert unbedingten Gehorsam der Untertanen gegenüber dem Landesherrn, weswegen „solch ungehorsam person, fräfler, arckwenig conspirierer, zusamen rottirer und unbillich ursacherwecker wider die oberkait“ gefangengesetzt werden sollen. Damit niemand Unwissenheit vorschützen konnte, sollte das Mandat durch Abschriften und Aushang im Land verbreitet werden. Die gezeigte Abschrift ist eingebunden in einen 413 Blätter umfassenden Band der sog. Neuburger Kopialbücher, der vor allem Urkundenabschriften des Fürstentums der Jahre 1521 bis 1526 enthält.

Rechtehinweis Beschreibung

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