Zweites bayerisches Religionsmandat, 1524

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Das zweite bayerische Religionsmandat ist eine Folge der Entwicklung im Reich nach 1522. Nachdem Papst Clemens VII. (1523-1534) sich weigerte, ein Konzil einzuberufen, auf dem kirchliche Missstände beseitigt werden sollten, fasste der Reichstag in Nürnberg 1524 den Beschluss, ein nationales Konzil anzukündigen. Dies lief sowohl den Wünschen Kaiser Karls V. (1519-1556) als auch der Kurie entgegen. Daher schlossen Kaiser und Papst mit zwölf süddeutschen Bischöfen und den Herzögen Wilhelm IV. (1511-1550) und Ludwig X. von Bayern (1514-1545) ein Partikularbündnis. Die Teilnehmer trafen sich vom 27. Juni bis zum 7. Juli 1524 im sogenannten Regensburger Konvent. Das neue Mandat setze dessen Beschlüsse in Landesrecht um. Das Mandat wurde in der Werkstatt des Münchner Druckers Hans Schobser (gest. um 1530) als Plakat für den Aushang im Land hergestellt. Gleichzeitig wurde es in Form der hier gezeigten Druckschrift veröffentlicht, die zum Gebrauch in den Behörden gedacht und um den Text des Wormser Edikts und die Regensburger Reformordnung ergänzt war. Am 2. Oktober 1524 wurde das Mandat veröffentlicht und an die herzoglichen Amtsleute, den bayerischen Adel und Klerus zwecks weiterer Bekanntgabe versandt. Im Mandat wird nun genau definiert, worum es sich bei der lutherischen Lehre handelt. Es legte die Verbote für die Untertanen fest. Die lutherischen Bücher und Schriften wurden der Zensur unterstellt und ein Verbot des Studiums an der Universität Wittenberg erteilt.

Rechtehinweis Beschreibung

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