Erstes bayerisches Religionsmandat, 1522

Bayerisches Hauptstaatsarchiv

Beschreibung

Das erste bayerische Religionsmandat ist das Ergebnis der religionspolitischen Richtungsentscheidung der Herzöge Wilhelm IV. (1508-1550) und Ludwigs X. (1514-1545). Mit Datum des 5. März 1522 ließen es die Herzöge beim Münchner Drucker Hans Schobser (gest. um 1530) als Einblattdruck vervielfältigen und in den darauf folgenden Tagen veröffentlichen. Die Herzöge entschieden, bei der alten Lehre zu bleiben und die Lehren Luthers abzulehnen. Die Entwürfe des Textes stammen aus der Hand des herzoglichen Rates Leonhard von Eck (1480-1550), sind aber wahrscheinlich von Gelehrten aus Ingolstadt mitverfasst worden. Der Text richtet sich an die herzoglichen Beamten (Vizdome, Rentmeister, Pfleger, etc.), den Adel und die städtischen Räte und Bürgermeister. Diese sollten ihn öffentlich für die Bevölkerung aushängen. Das Mandat nimmt Bezug auf die Lehren Luthers und deren Verurteilung sowohl durch die päpstliche Bannbulle von 1520 und das Wormser Edikt von 1521, durch das Luther mit der Reichsacht belegt wurde. Im Herzogtum Bayern sollten sich alle christlichen Gebräuche und Lehren weiterhin nach der alten Lehre richten. Das Verbreiten der neuen Lehre und die Reichung des Abendmahlskelches sollte unter Strafe gestellt werden. Mit dem Mandat stellen die Herzöge die Weichen für den Verbleib Bayerns beim katholischen Glauben. Trotz der Ablehnung der neuen Lehren waren die Strafen gegen den Verstoß noch nicht kategorisch, sondern mussten im Einzelfall vom Herzog selbst festgelegt werden.

Rechtehinweis Beschreibung

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