Kirchenordnung der fränkischen Markgraftümer und der Reichsstadt Nürnberg

Bayerische Staatsbibliothek

Beschreibung

Die Reformation warf auch die rechtlichen Strukturen der katholischen Kirche über den Haufen. Um dieses Vakuum wieder zu füllen, mussten neue Richtlinien erlassen werden, die sogenannten Kirchenordnungen. Sie umfassen Angaben zur rechten Lehre, Bestimmungen zum kirchlichen Leben und Regelungen für den Gottesdienst und für kirchliche Amtshandlungen. Die Ansbach-Nürnberger Kirchenordnung entstand als Gemeinschaftsprojekt des Markgraftums Ansbach-Kulmbach und der Reichsstadt Nürnberg. Die Ansbacher Seite führte der Theologe Johannes Brenz (1499-1570), die Nürnberger Fraktion der Reformator und letztendliche Hauptverfasser Andreas Osiander (1498-1552) an. Der Verabschiedung der Ordnung im Januar 1533 ging ein langer Abstimmungs- und Entstehungsprozess voraus. Ihre wichtigste Grundlage ist die von beiden Territorien 1528/29 gemeinsam durchgeführte Kirchenvisitation, mit der die geistliche Amtsführung und das kirchliche Leben überprüft wurde. Noch 1533 druckte die Nürnberger Werkstatt des Jobst Gutknecht (gest. 1548) drei Auflagen. Die dritte, die als Ausgangspunkt vieler Neudrucke diente, wird hier gezeigt. Die Ansbach-Nürnberger Ordnung übte auf die Kirchenordnungen des Kurfürstentums Brandenburg (1540) und des Herzogtums Pfalz-Neuburg (1543) sowie auf einige weitere Ordnungen (etwa in Preußen oder Mecklenburg) einen enorm starken Einfluss aus. Datum: 2016

Autor

Matthias Bader

Rechtehinweis Beschreibung

CC0